Ökologische Aspekte zur Erdgasfernleitung OPAL und Gasverdichterstation im Raum Baruth/Mark
Durch die Weiterführung des Raumordnungsverfahrens für das raumbedeutsame Infrastrukturvorhaben der WINGAS Transport GmbH & Co. KG ist die ökologische Zerstörung weiter Teile der Region Baruth/Mark nicht mehr ausgeschlossen
Ökologische Probleme durch eine Gasverdichterstation in Baruth oder Radeland
1. Auswirkungen auf den Menschen
1.1. Luft
- Zusätzlich zur holzverarbeitenden Industrie werden erhebliche Mengen CO2, NOx und SOx in das LSG eingebracht
→ allein 535.000 t CO2 jährlich können in der Hauptwindrichtung zu Atembeschwerden führen
1.2. Lärm
- Zusätzliche Lärmbelastung für Anliegergemeinden durch permanenten Betrieb 2(3)er Turbinen
(keine Lärmprognose für Standort Radeland!, Prognose für Baruth nur aus TA-Lärm von Groß Köris abgeleitet!) - Reduzierung der Schallleistungspegel ist nur durch erhebliche Schalldämmmaßnahmen erreichbar (erzeugte Grundschallleistungspegel in der Größenordnung von 120 dBA!)
- ständige Emission hoher Frequenzen
1.3. Waldbrand
- Bedrohung der Siedlungen durch wachsende Waldbrandgefahr
1.4. Landschaft
- Beeinträchtigung des naturnahen Wohnens und der Nutzung als Erholungsgebiet
→ nachhaltige Reduzierung der Lebensqualität, des Erholungswertes und völlige Nutzungsentwertung der umliegenden Siedlungsgrundstücke - Beeinträchtigung der Sicherung der Erholungsfunktion des LSG durch Baulärm, Betriebsemissionen und Landschaftsverbrauch (unterläuft damit Schutzzweck von LSG’s)
- in unmittelbarer Nähe zum Standort Radeland befindet sich der Kreuzungspunkt zweier überregionaler Wanderwege
→ Beeinträchtigung des überörtlichen Gebietswanderwegs „Baruther Linie“ von Baruth/M über Mellensee, Zossen nach Blankenfelde (Landschaftsbild zusätzlich beeinträchtigt) - Eingriff in die historisch gewachsene Kulturlandschaft und damit erheblicher Verlust der
traditionellen, naturnahen Erholungsgebiete der Siedlungen Mückendorf und Radeland
2. Auswirkungen auf die Flora
2.1. Luft
- Enormer CO2-Ausstoß, Abwärme und durch große Rauchgasmengen nennenswerte Mengen an Stick- und Schwefeloxiden (Verursacher sauren Regens) dürften die empfindliche Flora im ohnehin sehr trockenen Waldgebiet stark beeinträchtigen
→ unterschiedliche Begünstigung durch CO2-Überangebot, Verdrängung durch Wassermangel, Einschränkung des Lebensraums der Insekten und nachhaltiger Eingriff in das Mikroklima - Geländegefälle von mehr als 10m und 20m hohe Bäumen bedingen, bei Schornsteinhöhen von nur 30m, Immissionen direkt im Kronenbereich der Kiefern, beim angegebenen Emissionsradius von 1500m
2.2. Landschaft
- Vernichtung von 4+1,5 ha (zusätzlich 3m umlaufende baumfreie Zone) Kulturlandschaft Wald mit Altbaumbeständen
→ für die Verdichteraggregate 4 ha Wald dauerhaft und 1,5 ha zeitweilige Montagefläche für Radeland: 4,5 ha bzw. Standort Baruth: 5,73 ha (hinzu kommen die 1,5 ha Montagefläche) - Standorte liegen unmittelbar im Landschaftsschutzgebiet „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“
→ erheblicher Eingriff in den Naturraum des voll bewaldeten, großflächigen Kiefernwaldkomplexes
→ Standorte benötigen Schwerlast- und Zufahrtswege:
Radeland: Versiegelung eines Waldweges auf 2 km Länge.
Baruth: Versiegelung eines Waldweges auf 0,87 km Länge
zusätzliche 410 m Waldschneise für Leitungsanbindung OPAL mit 1,23 ha
3. Auswirkungen auf die Fauna
3.1. Lärm
- Entgegen den Aussagen in den Unterlagen konnten 12 von 16 im Baruther Raum bekannte
Fledermausarten nachgewiesen werden (zahlreiche Sommerquartiere und 2 nachgewiesene
Winterquartiere – Massow/Hangar und Baruth/M/Bahnbrücke) - Fledermaushabitate:
Orientierung durch Ultraschalllaute wird durch Fremdverlärmung stark eingeschränkt bzw. unmöglich, ebenso die Ortung von Beutetieren durch Ultraschall mit geringem Schalldruck (Krabbelgeräusche)
Jagdreviere mit ca. 4 km um Umkreis gehen als Nahrungsräume verloren
betroffene Arten:
Langohrfledermaus - besonders betroffen,
Großer Abendsegler,
Wasserfledermaus,
Graues und Braunes Langohr,
Zwergfledermaus,
Rauhautfledermaus
Breitflügelfledermaus
weitere 7 Arten, teilweise vom Aussterben bedroht, werden vermutet
Leitungs- und Waldschneisen werden von den Fledermäusen zur nächtlichen Jagd genutzt - Lebensraum störungsempfindliche Großvogelarten befindet sich Richtung Nord/ Zesch
- Beeinträchtigung der Tierwelt durch Dauerverlärmung, Lichtemission und Gasverbrennung
Lichtemission und Lärm mit sehr hohen Frequenzen bergen die Gefahr einer erheblicher Reduktion von Insekten und damit der Beeinträchtigung des gesamten Ökosystems;
unbekannte Auswirkungen auf ziehende Vögel in der Region und Einfluss auf die Fledermäuse - Ultraschallortung;
Beeinflussung der Überwinterungs- und Durchzugsgebiete für nordische Gänsesäger (Brutvogel bei uns vom Aussterben bedroht);
Rotmilane, Schwarzmilan sowie Rohrweihe sind im angrenzenden NSG als Brutvögel vertreten;
Schwarzstörche wurden mehrmals gesehen (vom Aussterben bedroht) - Gasverdichteranlage gefährdet den Artenreichtum im LSG
- Vögel:
Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit durch Lärmemissionen in Waldgebieten fehlen - Waldtiere
Beeinträchtigung der ortstypischen Wildtierpopulation durch Lärm und Licht - Haustiere
Beeinträchtigung vorrangig durch hochfrequente Dauerverlärmung
3.2. Landschaft
- Zufahrtstrassen führen zur Zerstörung vom gem. §32 BbgNatSchG geschützten Trockenrasen- bzw. Heideflächen, der Lebensraum des Ziegenmelkers, der Heidelerche, der Zauneidechse, sowie diverser Fledermausarten (u.a. prioritäre Arten wie die Mopsfledermaus)
4. Auswirkungen auf die Umwelt
4.1. Luft
- Umweltverträglichkeit entsprechend TA-Luft wurde nicht nachgewiesen
(Einhaltung d. Anforderungen der 13. BImSchV i.V.m.der Ta-Luft) - Erhöhung der CO2 -Konzentration verstärkt Waldsterben da nicht genügend Wasser für die Photosynthese zur Verfügung steht
- Hauptwindrichtung (W->O) liegt genau in der Abgasfahne des Holzkompetenzzentrums Baruth/M mit bereits 250MW Heizleistung (Verbrennung regenerativer Rohstoffe)
→ führt in Bodennähe zur Höchstkonzentration der Umweltbelastungen zusammen mit den Industrieemissionen der holzverarbeitenden Industrie, insbesondere in der Siedlung Radeland (bei Ostwetterlagen in Mückendorf), viele Tage im Jahr besteht Windstille am Boden - Inversive Wetterlagen im Herbst/Frühwinter führten bereits in der Vergangenheit zu Industrieschnee und Höchstkonzentrationen von Immissionen in Siedlungsgebieten
4.2. Lärm
- Vorbelastung durch Lärm und Abgas des Industriegebiets wurde nicht berücksichtigt
- keine Betrachtung des erheblichen Verkehrsaufkommens während der 18+5 Monaten Bauphase mit:
100 LKW/Tag
50 Schwerlasttransporten (125t)
4.3. Wasser
- Gefahr der Wasserverschmutzung durch Erdgasreinigungsstation (Gasentfeuchtung) und damit verbundenen Gefährdungsrisiken für die Mineralbrunnen der Getränkefirma „Baruther Urstromquelle“, beide Verdichterstandorte befinden sich in der Schutzzone III b des Wasserschutzgebietes Lindenbrück
- mögliche oder unvermeidliche Grundwasserabsenkung führt zur Austrocknung der bereits gefährdeten Umgebung und weiträumigen nicht vorhersehbaren Auswirkungen
4.4. Waldbrand
- beide Verdichterstationen liegen in hochgradig waldbrandgefährdeten, munitionsverseuchten, großflächigen Kiefernwaldgebiet
- Munitionsbelastung, heiße Sommer und Selbstentzündung von Phosphormunition führen bereits heute zu höchster Waldbrandgefahr
- Erhöhung der Waldbrandgefahr durch Einbringen großer Mengen von Abgas mit sehr hohen Rauchgastemperaturen (> 500 °C) - diskontinuierlicher Regelbetrieb; Einbringungsgebiet liegt in niederschlagsärmster Region Deutschlands
- Risiko eines Katastrophenbrandes ausgehend von einem Havariefall in der Anlage, oder durch Waldbrände der unmittelbar angrenzenden trockenen Kiefernwälder
(verstärkt durch starke Munitionsbelastung aus der Kesselschlacht zum Ende des 2. Weltkrieges)
4.5. Landschaft
- die Gasverdichteranlage ist eine Industrieanlage, die nach Fertigstellung erweitert und weiter ausgebaut werden soll
→ Errichtung im LSG ist unvereinbar mit deren Schutzzwecken, hohe Waldinanspruchnahme mit verbundenen erheblichen Eingriffen in den Naturraum - Zerstörung des Landschaftraumes durch Zersiedelung und Zerschneidung mit Verkehrswegen (Bebauung schutzwürdiger Freiräume, Wegeführung)
- Entwicklung einer naturnahen, konventionellen, ökologisch orientierter Landnutzung und standortgerechter Waldbau wird damit ausgeschlossen
- es liegen keinerlei Gutachten für die Umweltverträglichkeit gegenüber Flora und Fauna vor
Ökologische Probleme durch Trassenführung OPAL-GK1 im Raum Baruth/Mark
Auswirkungen auf den Menschen
- Zerschneidung der Siedlung Radeland durch Querung aller 4 Siedlungswege und Entwicklungsmöglichkeiten
Auswirkungen auf die Flora
- Zerschneidung eines des größten zusammenhängenden Waldgebiete in Brandenburg im LSG „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“
- Trassenführung GK1 ist ca. 6,4 km länger als Variante GK3 (Verlauf parallel zur A13)
→ dadurch zusätzliche Mehrinanspruchnahme von Wald von 19,2 ha durch Rodung von Kulturlandschaft
→ Ausgleich des höheren Druckverlustes durch längere Trassenführung, damit mehr CO2, NOx und SOx sowie Lärmemission (Radeland: -1,1 bar; Baruth: -1,2 bar) - Beeinträchtigung der Trockenbiotope-Vorkommen der geschützten Sand-Strohblume (nach Bundesartenschutzverordnung)
- Neutrassierung durch solo Trassenführung über 2,3 km ohne bisherige Trassenbündelung (neue Trasse durch Wald und Flur)
Auswirkungen auf die Fauna
- Massive Störung der Waldruhe in der Bauphase (18-5 Monate), im Betrieb durch Betriebslärm und durch regelmäßige Trassen-Befliegung, -Befahrungen und -Begehungen
Auswirkungen auf die Umwelt
- Trasse GK1 führt entsprechend Eingriffsregelung nach §§ 10 ff. BbgNatSchG zu den größten Eingriffen in Natur und Landschaft und widerspricht demzufolge §12 BbgNatSchG.
Es bestehen Ansprüche zur:
- Zivilrechtliche Entschädigung für die Inanspruchnahme von Waldbestand
- Zivilrechtliche Entschädigung für Wohn- und Eigentumswertverluste und durch Eingriff in die Eigentumsverhältnisse
- Abwehr von gesundheitlichen Gefährdungen für Gesundheit und Leben der Anlieger (auch durch Waldbrand)
- Beachtung der gesetzliche Vorgaben für Natura 2000 und dem strengeren Artenschutz der Europäischen Union
- Vermeidung des Zuwiderhandelns zum Stopp des Artensterbens und für den Klimaschutz (absichtliches Verschweigen des Verschlechterungsverbots für FFH-Gebiete)
- Erbringung fehlender hydrologischer Gutachten
- Wideraufnahme des ROV, da die Ergebnisse aus fehlerhaften, unvollständigen und nicht hinreichende Unterlagen der Fa. WINGAS abgeleitet wurden
- Plausiblen Bewertung der Zerstörung des Erholungswertes der Landschaft
- Darlegung eines zukunftsweisenden Konzepts zur Minderung von Rauchgas-Ausstoß und zur Vermeidung der Dauerverlärmung von Landschaft (z.B. durch Einsatz von Elektroverdichtern)
→ Planung erfolgt für den Betrieb von 50 Jahren



